Die
Siemens Energy AG („Siemens
Energy“) hat erfolgreich 72.664.519 neue Aktien im Rahmen eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens („Accelerated Bookbuilding“) und unter Ausschluss des
Bezugsrechts bestehender Aktionäre bei institutionellen Investoren platziert.
Der Platzierungspreis wurde auf 17,32 € je Aktie festgelegt, woraus sich ein
Bruttoerlös von insgesamt 1,259 Milliarden € vor Abzug von Provisionen und
Kosten ergibt. Dadurch wird sich das Grundkapital von Siemens Energy um 10
Prozent auf 799.309.712 € erhöhen. Die neuen Aktien werden aus dem
genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre begeben und
sind ab 1. Oktober 2022 voll gewinnberechtigt. Der Nettoerlös aus der
Kapitalerhöhung soll zur teilweisen Refinanzierung des freiwilligen
Barkaufangebots für alle ausstehenden Aktien der Siemens Gamesa Renewable
Energy, S.A. (SGRE) verwendet werden. Mit der erfolgreichen Platzierung der
Kapitalerhöhung ist der Eigenkapitalanteil der Brückenfinanzierung für die
geplante Übernahme aller ausstehenden Aktien von Siemens Gamesa abgeschlossen.
„Es freut uns, dass die institutionellen
Anleger, darunter BNP Paribas Energy Transition Fund, von unserer Strategie
überzeugt sind, eine führende Rolle bei der Energiewende zu übernehmen“, sagte
Maria Ferraro, CFO von Siemens Energy. „Das Interesse an
der Kapitalerhöhung war so hoch, dass sie fast vier Mal überzeichnet wurde.
Die erfolgreiche Platzierung der neuen Aktien spielt bei der Refinanzierung
unseres freiwilligen Übernahmeangebots für Siemens Gamesa eine entscheidende
Rolle und unterstützt unser solides Investment-Grade-Ratings."
Die
Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten Marktes
mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 21. März 2023 erfolgen. Die Handelsaufnahme erfolgt
voraussichtlich am 23. März 2023.
Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden Notierungen der Aktien
der Gesellschaft einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 23.
März 2023 vorgesehen. Nach der
Privatplatzierung unterliegt Siemens Energy, vorbehaltlich bestimmter
marktüblicher Ausnahmen, einer 90-tägigen Lock-up-Verpflichtung – das heißt
einer Verpflichtung, unter anderem keine weiteren Aktien oder in Aktien
wandelbare Finanzinstrumente auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung
durchzuführen.
Wichtiger Hinweis
Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der
Aktien von Siemens Energy können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich
beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen,
sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu
beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen
in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder in einer
anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung
rechtswidrig ist, dar.
Wertpapiere dürfen nicht ohne
Registrierung angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine
Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act von 1933
in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es handelt sich um eine nicht
registrierungspflichtige Transaktion. Es wird kein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen
Jurisdiktion stattfinden.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese Bekanntmachung nur an
Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel
2(e) der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) (in der jeweils
geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind ("Qualifizierte
Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung
nur an qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in
Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment
Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order")
oder (ii) unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated
Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet sind.
Soweit diese Mitteilung Prognosen,
Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen im Hinblick
auf die voraussichtliche zukünftige Entwicklung von Siemens Energy enthält
("zukunftsgerichtete Aussagen"), basieren diese auf den gegenwärtigen
Ansichten und Annahmen des Managements von Siemens Energy, die nach bestem
Wissen getroffen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln verschiedene
Annahmen wider, die dem aktuellen Geschäftsplan von Siemens Energy oder
öffentlichen Quellen entnommen sind, die von Siemens Energy nicht unabhängig
überprüft oder bewertet wurden und die sich als richtig oder falsch erweisen
können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten
Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die
Ertragslage, die Rentabilität, die Entwicklung oder die Ergebnisse von Siemens
Energy oder der Erfolg der Branchen, in denen Siemens Energy tätig ist,
wesentlich von der Ertragslage, der Rentabilität, der Entwicklung oder den
Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich
oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken,
Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die dieses Dokument
erhalten, davon abgeraten, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu
verlassen. Siemens Energy übernimmt keine Haftung oder Garantie für solche
zukunftsgerichteten Aussagen und wird diese nicht an zukünftige Ergebnisse und
Entwicklungen anpassen.
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